Urteil des AG Aachen vom 15.09.2008 zum Ersatz der Kosten einer Stellungnahme bei Einwänden der Versicherung gegen das Sachverständigengutachten

120 C 225/08 verkündet am 15.09.2008 Offermann, Justizanbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle AMTSGERICHT AACHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Aachen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 15.09.2008 durch die Richterin für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 333,14 € nebst Zinsen … Urteil des AG Aachen vom 15.09.2008 zum Ersatz der Kosten einer Stellungnahme bei Einwänden der Versicherung gegen das Sachverständigengutachten weiterlesen